Als Zertifizierung bezeichnet man ein Verfahren, mit dessen Hilfe die Einhaltung bestimmter Standarts für Produkte/Dienstleistungen und ihrer jeweiligen Herstellungsverfahren einshließlich der Handelsbeziehungen nachgewiesen werden kann.
Die Zertifizierung bestätigt die von Hersteller deklarierte Qualität seiner Produkte bzw. Leistungen durch autorisierte Institutionen des Nutzerlandes und vereinfacht dadurch den Export bzw. den Import und erhöht die Konkurrenzfähigkeit.
Laut russischer Gesetzgebung sollen alle Großhandels- und Einzelhandelsverkäufer der Produktion, die auf dem Russischen Markt tätig sind, ihre Zertifikate auf Verlangen von Kunden oder Staatsinspektoren vorlegen.
Die Zertifizierung kann einen obligatorischen und einen freiwilligen Charakter haben.
Die obligatorische Zertifizierung sind unbedingte Voraussetzungen für Abschluss und Verwirklichung grenzüberschreitender Handelsgeschäfte. Sie greifen immer dann und dort, wo die Sicherheit der Menschen, Ihrer Güter und der Umwelt berührt werden und auch entsprechend der Gesetzgebung im Herstellerland durch ein Standardisiertes Verfahren kontrolliert, gewährleistet und urkundlich (Normativurkunde) dokumentiert werden muss.
Die freiwillige Zertifizierung erfolgt durch den Hersteller, den Lieferanten oder den Verkäufer von Produkten und Leistungen, um deren Übereinstimmung nicht nur mit den obligatorischen Anforderungen der Normativurkunden, sondern auch mit den Prospektangaben Ihrer Werbung zu bestätigen. Das System der freiwilligen Zertifizierung erfolgt üblicherweise mit dem Ziel, autorisierte Information über die hohe Qualität und die Sicherheit der Waren anzubieten, gegenseitiges Vertrauen zwischen den Lieferanten und Konsumenten zu schaffen.
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